Fördermittelantrag BAFA

Mit Fördermitteln zu einer energieeffizienteren Zukunft

Rund 33 % des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude – hier schlummern enorme Potenziale. Mit dem Bundesförderprogramm BEG EM unterstützt der Bund gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.

 

Fördermöglichkeiten im Überblick

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus
  • Anlagentechnik: 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus
  • Heizungsoptimierung: 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus

 

Neuausrichtung des iSFP ab 21.07.2026:

Die Anforderungen für den iSFP-Bonus werden angehoben. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird erst ab der zweiten Maßnahme und einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. 

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und weitere Organisationen für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder 1.000 m² beheizter Fläche. Die Antragstellung erfolgt durch den Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person, wie Ihren Energieberater.

 

Ihr Vorteil: 50 % Förderung der Antragskosten

Ihr Energieberater übernimmt die Beantragung bei der BAfA und sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Die Fördergelder werden nach Abschluss direkt an Sie überwiesen.

Starten Sie jetzt und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für ein energieeffizientes Zuhause!

Heizungsoptimierung zahlt sich doppelt aus 

Auch ohne bauliche Änderungen lassen sich Heizkosten sparen – etwa durch die Optimierung des bestehenden Heizsystems: So sorgt eine richtig eingestellte Heizungsanlage für eine optimale Wärmeabgabe der Heizkörper in allen Räumen des Gebäudes. Und das rechnet sich.

 

Neben der Wärmeabgabe ist auch der Stromverbrauch entscheidend. Moderne Heizungspumpen sparen bis zu 80 % Strom im Vergleich zu älteren Modellen. 

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG -  fördert alle Maßnahmen zur Optimierung des Heizsystems, wie hydraulischen Abgleich, Austausch von Heizungspumpen und Dämmung von Rohrleitungen. Voraussetzung: Ihre Heizungsanlage ist älter als zwei Jahre, bei fossilen Brennstoffen nicht älter als 20 Jahre.

Bis zu 70% Förderung für klimafreundliches Heizen – 
Ihre Chance auf attraktive Zuschüsse!

Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizungstausch wird favourisiert – und der Bund unterstützt Sie dabei mit großzügigen Zuschüssen:

 

Update BEG EM Förderung, Stand: 09.07.2026: Nach einem Förderstopp bis einschließlich 20. Juli 2026 gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für den Heizungstausch. Die neue Förderrichtlinie wird erst in den kommenden Tagen erwartet, KfW, dena und BMWE haben aber bereits die wichtigsten Punkte der Neuregelung bekannt gegeben:


BEG EM Heizungsförderung - KfW 458 / 459 / 522

 

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.

  • Wohngebäude: Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Nichtwohngebäude: Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 1000 m²). Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um 3 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um 2 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um 1 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag i.H.v, 5% entfallen.

 

Zusätzlich zur Grundförderung können für Wohngebäude verschiedene Boni beantragt werden:

  • Der Einkommensbonus beträgt:
    • 40 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahres-einkommen bis 30.000 Euro,
    • 30 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro,
    • 10 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro. 
  • Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.

Das heißt Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von

  • 40 Prozent mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro,
  • 30 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro und
  • 10 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.

 

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. 

  • Er beträgt 16 Prozent und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Der Bonus bedingt die Eigennutzung der neuen Heizung.

Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. 

 

Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent. Details zur Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus werden später bekannt gegeben.

 

Vermieter profitieren ebenfalls von der Grundförderung, ohne die Mieter mit Zusatzkosten zu belasten. Nutzen Sie diese Förderungen für den klimafreundlichen Heizungstausch und sparen Sie nachhaltig!

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